AGB
I. Vertragsgegenstand und Zweck
Beim Vertragsgegenstand handelt es sich um einen Schwimmkanal, welcher sich zu Ausstellungszwecken in den Räumlichkeiten an der Hüttenstrasse 10 in 8810 Horgen befindet. Die Eigentümerin stellt dem Benutzer den Schwimmkanal sowie die dazu gehörenden Räumlichkeiten während zu vereinbarenden Zeiten zu Testzwecken entgeltlich zur Verfügung. Details betreffend die zeitliche Nutzung des Schwimmkanals sowie die Kosten werden jeweils separat geregelt.
II. Rechte und Pflichten der Eigentümerin
A. Ausbildung des Benutzers
Die Eigentümerin verpflichtet sich, den Benutzer vor der erstmaligen Nutzung des Schwimmkanals im Rahmen eines dreistündigen Lehrganges auszubilden und dem Benutzer den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung schriftlich zu bestätigen. Nach der erstmaligen Instruktion führt die Eigentümerin jährlich eine Weiterbildung betreffend die Nutzung des Schwimmkanals durch.
B. Haftung
Die Eigentümerin haftet weder dem Benutzer noch Dritten für Schäden, die diesen aus dem Gebrauch des Schwimmkanals erwachsen.
III. Rechte und Pflichten des Benutzers
A. Ausbildung durch die Eigentümerin
Der Benutzer verpflichtet sich vor der erstmaligen Benutzung des Schwimmkanals den von der Eigentümerin durchzuführenden Ausbildungslehrgang sowie die jährlichen stattfindenden Weiterbildungen zu besuchen.
B. Benutzung des Schwimmkanals
Erst nach absolvierter Ausbildung (vgl. II.A oben) ist der Benutzer berechtigt, den Schwimmkanal während zu vereinbarenden Zeiten selbständig zu nutzen und insbesondere Athleten, die den Schwimmkanal testen möchten, zu instruieren und überwachen. Der Benutzer verpflichtet sich, den Schwimmkanal und die dazugehörenden Räumlichkeiten bestimmungsgemäss und sorgfältig zu gebrauchen. Er hat insbesondere sämtliche Instruktionen der Eigentümerin zu befolgen und muss während der gesamten Dauer der Nutzung persönlich anwesend sein. Der Benutzer verpflichtet sich, innert 2 Wochen nach der erstmaligen Nutzung des Schwimmkanals einen individuellen Testbericht zu verfassen und der Eigentümerin zukommen zu lassen, in welchem er seine Erfahrungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Schwimmkanals festhält. Die Eigentümerin ist berechtigt, den Testbericht zu Werbezwecken zu verwenden.
C. Filmaufnahmen/Datenschutz
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Schwimmkanal über drei Kameras verfügt, und willigt ein, den die Anlage testenden Athleten aus unterschiedlichen Perspektiven zu filmen. Die Aufnahmen dienen ausschliesslich dazu, den Schwimmstil des Athleten zu analysieren. Eine allfällige Verwendung von Filmaufnahmen erfolgt nur mit dem Einverständnis des Benutzers respektive des den Schwimmkanal testenden Athleten. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass die Räumlichkeit, in welchem sich der Schwimmkanal befindet, aus Sicherheitsgründen gefilmt wird. Er verpflichtet sich zudem, die Athleten, die den Schwimmkanal unter seiner Aufsicht testen über die vorgenannten Aspekte der Filmaufnahmen zu informieren und deren Einverständnis dazu einzuholen.
D. Haftung
Der Benutzer haftet der Eigentümerin für Schäden am Vertragsgegenstand, die durch unsachgemässe Verwendung entstanden sind. Für weitere Schäden haftet der Benutzer, soweit er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Hat der Benutzer für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang des Vertragsgegenstandes einzustehen, so hat er den Wiederbeschaffungswert des Schwimmkanals zu ersetzen. Die entsprechende Versicherung ist Sache des Benutzers. Der Benutzer trägt die Verantwortung für das Verhalten der Athleten, die den Schwimmkanal unter seiner Aufsicht testen. Insbesondere haftet er für die gehörige Instruktion und Überwachung der Athleten, für deren Sicherheit sowie für die zweckmässige und sorgfältige Nutzung des Schwimmkanals und der dazuge- hörenden Räumlichkeiten durch die Athleten. Der Benutzer ist verpflichtet, die Eigentümerin für sämtliche Drittschadensansprüche, die im Zusammenhang mit seinem Gebrauch des Vertragsgegenstandes entstanden sind, gänzlich schadlos zu halten.
E. Verbot der Instruktion und Weitervermietung an Dritte
Dem Benutzer ist es untersagt, Dritte hinsichtlich der Benutzung des Schwimmkanals zu instruieren sowie den Schwimmkanal an Dritte zu vermieten.
IV. Vertragsdauer/Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag endet automatisch, wenn der Benutzer den Vertragsgegenstand während einer Dauer von sechs Monaten nicht genutzt hat.
Stand: September 2018
